1. Club für Boston-Terrier
in Deutschland e. V.

 

 

 
Der Zuchtwart berät die Mitglieder des 1. CBD in allen Fragen zur Zucht und Aufzucht.
Jeder Zuchtwart muss Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen zur Hundehaltung sowie in Zuchtwesen und Vererbung haben.
Darüber hinaus muss ein Zuchtwart mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes vertraut sein und sich vom ordnungsgemäßen Zustand eines Zwingers gemäß den VDH-Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden überzeugen.
 
Die Auflistung unserer Zuchtwarte finden Sie in der Datenbank.
Der zuständige Zuchtwart wird ausschließlich vom Hauptzuchtwart, bei dessen Verhinderung von seiner Vertretung festgelegt.
 
DSC03687