16.09.2009
Vorstandbeschluss
Der Vorstand des 1.CBD hat den einstimmig verabschiedeten Antrag des Zuchtausschusses auf einige Ergänzungen der Zuchtordnung in § 2 und § 3 gebilligt. Dieser Vorstandbeschluss wurde einstimmig gefasst, und tritt zum 01.09.2009 in Kraft.
Vereinfacht interpretiert heisst es jetzt ergänzend im § 2 "Zuchtverfahren" der Zuchtordnung, dass der Verwandschaftsgrad einer Verpaarung von Boston-Terriern im 1.CBD den Ahnenverlustkoefizienten (AVK) von 85 % nicht unter- und somit den Ahnenverlust (AV) von 15 % nicht überschreiten darf. Die Berechnung über 5 Generationen geht immer von den Welpen der geplanten Verpaarung aus.
Ausnahmen für Hunde, die vor dem 01.09.2009 aus dem Ausland importiert wurden und selbst vermehrt ingezüchtet sind, können vom Zuchtausschuss mit bestimmten Auflagen auf schriftlichen Antrag von Züchtern und Deckrüdenbesitzern genehmigt werden.
Die Ergänzung im § 3 "Zuchtwert" der Zuchtordnung besagt, dass Verpaarungen zwischen zwei Elterntieren, die bereits mindestens 10 oder mehr Nachkommen gemeinsam hervorgebracht haben (Mehrfachwiederholungen), nicht zugelassen sind. Oder anders formuliert: eine Wiederholung der Verpaarung oder Verpaarungen aus der oder denen 10 oder sogar mehr Welpen bereits existieren, nicht mehr erlaubt ist.
Der vollständige Text wird in der kommenden November-Ausgabe der "Hundewelt" veröffentlicht. Der Zuchtausschuss versucht mit diesen Maßnahmen die Inzucht zu verringen und die Zuchtbasis zu erweitern und gleichzeitig eine klare Linie in die Vorschriften der ZO zu schaffen, damit wir alle zusammen weiterhin gesunde und erfolgreiche Boston-Terrier im 1.CBD züchten, ohne Missverständnisse und Streitereien. Wir sind überzeugt, dass es unseren Züchtern nicht schwer fallen wird, sich an diese Neuerungen zu halten. Wenn Fragen, insbesondere beim Ausrechnen vom AVK und AV, auftauchen sollten, stehen alle Zuchtwartinnen und der Hauptzuchtwart gerne zur Verfügung.
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